Aufsicht Buchhaltung Universitätsbereich

Aufgrund des § 78 der  Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Baden-Württemberg und der Anordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg nimmt die Innenrevision die Aufsicht über die Buchhaltung des Universitätsbereichs (UB) am KIT wahr.

Hierzu sind vom Vizepräsidenten für Wirtschaft und Finanzen des KIT als Kassenaufsichtspersonen Herr Klaus Füßler und Herr Bernd Ziegler (Stellvertreter) bestellt.

Zu den Aufgaben zählt insbesondere die mindestens einmal jährlich durchzuführende unvermutete Prüfung der Buchhaltung (UB) des KIT nach § 78 LHO und den Verwaltungsvorschriften zur LHO.